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Kinderschutzkonzept


Mein Kinderschutzkonzept in der Kindertagespflege

(im U3-Bereich) als Tagespflegeperson

Inhaltsverzeichnis:

I. Die 10 wichtigsten Kinderrechte im U3-Bereich der Kinderrechtskonvention

der Vereinten Nationen (VN) und deren gesetzliche Grundlagen, Seiten 2-3

II. Die Umsetzung der Kinderrechte in der Tagespflege, Seiten 3-5

III. Partizipation von Tageskindern, Seiten 6-8

IV. Gewaltfreie Erziehung, Seiten 9-10

V. Körperliche Bildung und Sexualerziehung von Tageskinder, Seiten 11-12

VI. Stufen der Intimität, Seiten 13-14

VII. Wahrung der Rechte gegenüber anderer Kinder, Seite 15

VIII. Vereinbarung § 8a Jugendamt, Seite 15


I. 10 wichtigste Kinderrechte

1. Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

(Artikel 2)

2. Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben. Geborgenheit zu finden und keine Not

zu leiden. (Artikel 24)

3. Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren

Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)

4. Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

(Artikel 21)

5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und

zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)

6. Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

(Artikel 19, 32 und 34)

7. Elterliche Fürsorge

Kinder haben das Recht bei ihren Eltern zu leben, Leben die Eltern nicht

zusammen haben Kinder das Recht beide Eltern regelmäßig zu sehen.

(Artikel 3 und 5)

8. Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

(Artikel 16)

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht auf besonders geschützt

zu werden. (Artikel 22 und 38)

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung,

damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

(Artikel 23)

Die gesetzlichen Grundlagen der Kinderrechte:

Die VN-Kinderrechtskonvention gilt seit 1992 in Deutschland verbindlich im Rang eines

einfachen Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung hat sich BRD dazu verpflichtet, die

Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern.

Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind.

Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als

„vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Dieses sognannte Kindeswohlprinzip

aus Artikel 3 ist zentrales Element der VN-Kinderrechtskonvention.

(Quelle aus“ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“)

II. Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagespflege

1. Gleichheit: Kein Tageskind darf in meiner Betreuung benachteiligt werden.

Alle Kinder in der Betreuung haben diese Rechte!

Es ist egal, welche Nationalität sie haben, welche Sprache sie sprechen, welche

Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Religion sie haben, ob sie Jungs

oder Mädchen sind, welche Kultur die Eltern ausleben, ob sie eine Behinderung haben, ob

sie reich oder arm sind.

Keinem Tageskind darf in meiner Betreuung irgendeines der beschlossenen Rechte

weggenommen werden.

2. Gesundheit: Alle Tageskinder haben das Recht auf ein gesundes, ausgewogenes

Frühstück und Mittagessen und immer etwas zu Trinken. Jeden Tag (bei Wind und

Wetter) befinden sie sich die Tageskinder an der frischen Luft, was ihr Immunsystem

stärkt.

Alle Kinder haben das Recht bei mir in der Kindertagespflege sich bestmöglich

entwickeln zu können und sich geborgen zu fühlen.

Jedes Tageskind bekommt eine behutsame, körperliche Versorgung und Kommunikation.

Das Kind wird auf seinen Wunsch grundsätzlich beteiligt. (Emmi Pikler Ansatz)

Jedes Tageskind hat das Recht bei Verletzungen in meiner Tagespflege ärztlich

behandelt zu werden.


3. Bildung / Förderung: Alle Tageskinder haben das Recht auf eine freie

Bewegungsentwicklung: Die Tageskinder entwickeln sich aus eigenem Antrieb und nach

eigenem Rhythmus. Es gibt keine lenkenden oder beschleunigenden Eingriffe. (Emmi

Pikler Ansatz) Alle Kinder in meiner Tagespflege haben die Möglichkeit sich individuell

und entwicklungsorientiert in Autonomie, in Grob- und Feinmotorik durch Angebote zu

fördern. Spiel- und Lernmaterialien werden altersgerecht angeboten. Die Tageskinder

haben das Recht auf Sprachentwicklung, die durch begleitendes Sprechen, durch

Singen, Kommunizieren und Bücher vorlesen oder anschauen, angeregt wird.

4. Spiel und Freizeit: Alle Tageskinder haben das Recht auf Spielen, wie freies Spielen

bzw. absichtsloses Spielen. Sie haben das Recht ihre eigne Spiele auszusuchen, deren

Lerninhalte sie gerade brauchen und schaffen so ihre eigene Frühförderung (Recht auf

Förderung). Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht auf Freizeit in der

Tagespflege, das Recht zu schlafen, nichts zu machen, sich auszuruhen oder sich

zurückzuziehen. Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht zu malen

(Malangebot ohne Vorlagen) u. zu musizieren (z.B. im Singkreis – dürfen – müssen nicht!)

5. freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Alle Tageskinder haben das Recht in meiner

Kindertagespflege mitzubestimmen und dürfen frei ihre Gedanken, Wünsche,

Vorschläge und Meinungen äußern, Demokratie geht nur mit Demokraten! – siehe

Partizipation

6. Schutz vor Gewalt: Alle Tageskinder bei mir in der Tagespflege haben das Recht auf

eine gewaltfreie Erziehung und das Recht auf individuelle Wertschätzung. – siehe

gewaltfreie Erziehung

Alle Tageskinder haben das Recht auf Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung! – siehe

„Stufen der Intimität“ und „Vereinbarung § 8a Jugendamt“


7. Elterliche Fürsorge: Alle Tageskinder bekommen die gleiche Fürsorge und Pflege von

mir. Ich kümmere mich liebevoll und herzlich und zum Wohle jedes einzelnen Kindes. Ich

bleibe ruhig und gelassen in stressige Situationen und betreue mit ausdauernder Geduld

und mit viel Einfühlungsvermögen und gebe jedem Tageskind Geborgenheit und

Sicherheit. Ich versuche im Rahmen der Möglichkeit stets auf die persönlichen

Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen und bewahre respektvollen und

wertschätzenden Umgang mit den Tageskindern.

8. Schutz der Privatsphäre und der Würde: Jedes Tageskind hat das Recht in seiner

Privatsphäre geschützt zu werden. In alltäglichen Situationen bei meiner Arbeit

akzeptiere ich das von den Kindern wie z.B. Beim Wickeln oder beim Toilettengang, beim

kompletten Kleiderwechsel sowie das Zurückziehen von Kindern, die für sich alleine sein

möchten.

Jedes Kind wird in meiner Tagespflege mit Würde behandelt. Ich behandle die

Tageskinder mit Achtsamkeit und Empathie in allen täglichen Situationen in der

Kindertagespflege.

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht: Flüchtlingskinder werden selbstverständlich wie

alle anderen Tageskinder geborgen, liebevoll und beschützt in meiner Tagepflege

betreut und gefördert.

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Inklusion in meiner Tagespflege

umfasst unter anderem die Betreuung von Tageskindern mit Behinderung und / oder

chronischen Krankheiten. Mir ist vor dem Betreuungsbeginn bekannt, welche

Unterstützungsbedarfe besonders nötig sind. Die Tageskinder können sich

uneingeschränkt in meiner Tagespflege entfalten und entwickeln im Rahmen der

Möglichkeit.


II. Partizipation von Tageskindern

Das Fundament im Kinderschutz ist die Teilhabe (=Partizipation) von Kindern.

Mein Ziel als TPP ist es „starke und selbstbewusste“ Tageskinder, die ihre Wünsche und

Bedürfnisse frei äußern können und sich selbst abgrenzen können.

Ich gebe den Kindern Raum für Mitbestimmung für einzelne Tageskinder und / oder für

alle und ermögliche dies durch:

 Bedürfnisorientiertes Agieren, abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und

persönliche Fähigkeiten des Kindes

 Hineinwachsen in demokratische Werte und Strukturen, in denen die Kinder

Verantwortung für das eigene Handeln übertragen und schon ältere Kinder

Verantwortung für die Gruppe übernehmen, durch Mithilfe bei Alltagsituationen.

 Fehlerfreundliche Kultur – Fehler im Alltag passieren und gehören zum Lernen

dazu – aus jedem Fehler kann eine positive Lernerfahrung gezogen werden

(sowohl von mir als Tagespflegeperson oder den Tageskindern)

Beispiele im Alltag:

 Sitzplatzentscheidung z.B. beim Frühstück

 Beteiligung beim Mittagessen – was und welche Menge

 Morgenkreis – Mitbestimmung bei der Liederwahl – Wünsche äußern

 Ausflug (Vogelpark) – Wald – Feld – Garten (Mitbestimmung)

 An- und Ausziehen (Selbstentscheidung)

 Farbenauswahl, Bilderkartenauswahl, Buchauswahl

 Schlafen oder nur Ausruhen (trifft eher bei älteren Tageskindern zu)

 Windel oder Töpfchen (ohne Zwang nur mit Beteiligung)

 Entscheidung, ob es gewickelt werden möchte oder schlafen möchte

(Pflege, Fürsorge und benötigte Erholung haben Vorrang)

 Krabbelspiele – Selbstentscheidung (möchte ich Nähe zulassen oder nicht)


Die Entscheidungsfindung geht über Sprache, bei den ganz Kleinen eher über

Mimik oder Gestik. Die Tageskinder nehmen sehr gerne an Abstimmungen teil,

sogar schon die Einjährigen.

Das Recht auf Partizipation ist nicht an das Alter oder den Entwicklungsstand

gebunden. Sehr junge Kinder wollen und können im Alltag bei vielen mithelfen

und Dinge mitentscheiden, die sie betreffen.

Partizipation ist wichtig für Kinder:

• für eine persönliche Entwicklung

• für eigene Entscheidungsprozesse und Ergebnisse

• für eine persönliche Entwicklung der Autonomie

• für die Demokratie (sie lernt man, indem man sie macht)

Mir ist wichtig, dass man Äußerungen oder Meinungen von Kindern ernst

nimmt und diese auch stehen lässt und die Kinder nicht von der eigenen

Meinung überzeugen will.

Wichtig ist meine eigene Selbstevaluation und Selbstreflexion in der Betreuung!

Selbstevaluation heißt, dass ich systematisch, analysierend und bewertend meine

Arbeit mit den Kindern beobachte um diese zu stabilisieren oder zu verbessern.

Ich schaue mir quasi selbst über die Schulter und untersuche und beurteile die

Kindertagespflege.

Selbstreflexion bedeutet für mich mit dem Ziel sich bewusst mit etwas

Erlebten in der Kindertagespflege auseinandersetzen. Das dient dem Zweck,

wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen und das Geschehen besser zu verstehen.

Das reine Nachdenken ist nicht ausreichend, somit wird das Erlebte geprüft

verglichen und die Situation untersucht, sodass sie von verschiedenen

Standpunkten aus beleuchtet wird.


Ziel meiner Reflexion in der Kindertagespflege ist aus dem Geschehen, dem

Fehlverhalten oder den Fehlern zu lernen, durch meine Analyse bekomme ich

mehr Zugang zu meinem eigenen Handeln und Empfinden und kann somit in der

Zukunft bessere Lösungen finden und das Wiederholen von Fehlverhalten kann

verhindert werden.

Meine Reflexionsziele:

- Probleme lösen / Stärkung des lösungsorientieren Denkens

- Gewinn an Selbsterkenntnis

- Das Trainieren der Reflexionsfähigkeit und der eigenen Fähigkeit, Dinge zu

hinterfragen

- Die Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen und Gedanken

- Erlangen der Möglichkeit, Fremdverhalten besser zu akzeptieren.

Evaluation = systematisch geplantes und durchgeführtes Beschreibungs- und

Bewertungsverfahren

Reflexion = das Nachdenken; Überlegung, Betrachtung, die jemand an etwas knüpft.

IV. Gewaltfreie Erziehung

Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen,

seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. So

laut § 1631, Abs. 2 BGB.

Die Formulierung dieses Gesetzes ist so eindeutig und klar, dass sich daraus

unzweifelhaft eine Verpflichtung der Erwachsenen zum respektvollen Umgang

mit Kindern ableiten lässt. Dies gilt für alle Erwachsenen, unabhängig vom

Verhältnis, das sie zu den Kindern haben, auch für Tagespflegepersonen.

(Quelle „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“)

Eine gewaltfreie Erziehung ist für die Entwicklung der Kinder absolut wichtig,

daher gehören Gewalt, körperliche Strafen, seelische Verletzungen und

entwürdigende Maßnahmen in keine Weise zu meiner pädagogischen Arbeit in der

Kindertagespflege.

Eine gute pädagogische Beziehung zu den Tageskindern zu haben und mit ihnen

verbal und nonverbal zu kommunizieren ist für mich persönlich die beste

Voraussetzung für ein friedvolles und harmonisches Miteinander.

Ich vermittele den Tageskindern Anerkennung und biete ihnen Hilfe an um die

vielen neue Dinge in der Tagespflege drinnen wie draußen lernen zu können und

sie zu verstehen.

Wenn z.B. ein Tageskind sich fehlverhalten hat (z.B. das Kind schlägt ein

Gegenstand an die Fensterscheibe, ein Kind nimmt einem anderen Kind das

Spielzeug ab, usw.), tragen gute pädagogische Beziehungen dazu bei, dass das

Kind damit aufhören kann und die guten Ansätze – Fähigkeiten, die es auch hat,

zu entwickeln und zu stärken. - Oder, wenn etwas Schlimmes passiert ist was

andere Kinder geschadet hat (z.B. schubsen, beißen, pfetzen, schlagen,

anschreien…) helfe ich dem Kind den Schaden wieder gut zu machen. Ich gebe

dem Kind konstruktive Unterstützung oder Hilfe und praktiziere keine

ausgrenzende Strafen, was alles Schlimmer macht!

Aufrichtige Entschuldigungen im U3 Bereich gibt es bei mir nicht, da Kinder erst

mit etwa 4 Jahren in der Lage sind, sich ausreichend in andere einzufühlen.


Somit wird klar, warum es nicht zielführend ist, von einem Kind unter 4 Jahre, zu

verlangen, dass es sich entschuldigt. Solange es die Perspektive des anderen

noch nicht einnehmen kann und daher noch nicht versteht, dass es ihm Schaden

zugefügt hat, bleibt eine erzwungene Entschuldigung hohle Phrase (leere

Aussage) ohne echte Reue und damit ohne Wert für den Geschädigten.

Ich gebe dem Tageskind Halt und Sicherheit. Die beste Basis für ein

harmonisches Miteinander zwischen TTP und Tageskind(er) sind Vertrauen,

Geborgenheit und Sicherheit.

Hält man diese Basis im Gleichgewicht können die Kinder mit freiem Kopf die

Welt erkunden, sich positiv entwickeln und lernen. Ansonsten wären die Kinder

blockiert, weil sie damit beschäftigt sind, ihre negativen Gefühle, Ängste und

Wut in irgendeine Weise zu verkraften und zu bewältigen.


V. Körperliche Bildung und Sexualerziehung von Tageskindern

(0-3 Jahren)

Je kleiner die Tageskinder sind, leben sie im Hier und Jetzt und alles was im

Moment schön oder unangenehm ist, wird bedeutend erlebt. Die Möglichkeit zu

warten, die eigenen Bedürfnisse zu verschieben, tritt meistens erst ab dem 4.

Lebensjahr langsam durch Erlernen ein.

In der Sexualität wenden Kleinkinder das Lustprinzip des Moments an.

Das eigene Geschlechtsorgan wird berührt und als angenehm empfunden.

Durch das Erkunden des eigenen Körpers lernt das Kind sich selbst kennen, das

eigene Geschlechtsorgan und die eigenen Körpergrenzen kennen.

Im Alter von 0-3 Jahren suchen die Tageskinder noch sehr viel Nähe und

Geborgenheit, sie haben ein tiefes Bedürfnis nach Anerkennung und Liebe,

körperliche Nähe und Empfinden von Sicherheit und Schutz, was zur

Bedürfniserfüllung beiträgt, vor allem Körperkontakt drückt bei Kindern den

Wunsch nach Nähe und Geborgenheit aus.

Die Aufgaben der Sexualerziehung in der Tagespflege:

 Bezeichnen aller Körperteile von Anfang an in der Betreuung, z.B. beim Wickeln,

Waschen, Töpfchen - oder Toilettengang

 Die Genitalien mit Namen wie Vulva, Penis, Hoden benennen.

 Altersentsprechende Kompetenzübertragung z.B. beim Toilettengang, größere

Kleinkinder können ihr Genital ohne Hilfe abputzen, manchmal brauchen sie noch

etwas Unterstützung

 Auf Fragen der Kinder eingehen und sie beantworten

 Altersadäquate Bilderbücher und Vorlesebücher über die Sexualerziehung bzw.

Aufklärung anbieten, sie stehen im erreichbaren Kinderbuchregal, das Tageskind

darf die Bücher jederzeit ansehen und sie werden selbstverständlich nicht

anders bewertet als alle andere Kinderbücher

 Ermöglichung von lustvollen Spielen für die eigene Körperwahrnehmungen und

Körpererfahrungen, z.B. freie Bewegungen wie tanzen, klettern, springen,

schaukeln, wippen, rutschen…


 Soziale Regeln im Zusammenhang mit Sexualität: Vermittlung an das Kind, dass

bestimmte Äußerungen, Berührungen, Körperhaltungen nur in bestimmten

Situationen passend sind.

Keine moralischen Bemerkungen in solcher Situation (z.B. das ist schmutzig…)

 Überdenken eigener moralischer Zugänge (gilt für mich sowohl für die Eltern)

 Eigene Gefühls- und Körpergrenzen zeigen und ansprechen

 Genderneutrale Erziehung - Wichtig ist, dass Kinder von klein auf und

unabhängig vom Geschlecht vielfältige Erfahrungen machen können. Ohne

Rollenklischees die Kinder aufwachsen lassen. Die Tageskinder dürfen das in

meiner Kindertagespflege!

 Raum- und Zeit für altersentsprechende Rückzugsmöglichkeiten schaffen wie

Tipi, Höhle oder Kuschelecke, wo das Tageskind ungestört sein darf

 Kinder lieben es nackt zu sein, sich berühren dürfen, die angenehmen

Berührungen anderer zu erfahren. In der Tagespflege dürfen im Sommer die

Kinder bis auf die Windel nackt sein.

 Das unbefangene Erkunden des eigenen Körpers, Rollen- und Erkundungsspiele

mit anderen sind Bestandteile normaler psychosexueller Entwicklung. Sie stellen

für die Kinder wichtige Lerninhalte vor. (Quelle Sexualpädagogik in der Kita, Jörg

Maywald, Herder Verlag 2018)


VI. „Stufen der Intimität (Aus: Maywald. „Sexualpädagogik in derKita“,Herder

Verlag) von Tageskindern in meiner Kindertagespflege (0-3 J.)

Erste Zone mit höchster Stufe von Intimität

Toilette und Wickelbereich

Zweite Zone mit etwas geringerer Intimität

Schlafbereich, Kuschelecke und Sofa

Dritte Zone mit deutlich geringer Intimität

Sing- und Spielbereich

Vierte Zone mit wenig Intimität

Vorraum, Eingangsbereich, Flur, Küche, Raum KTP, Elternbereich, Garten,

Terrasse

Fünfte Zone der Intimität

Öffentlich zugängliche Orte wie Wald, Wiese, Feld, Vogelpark, Wege, Parks und

Spielplatz

Meine Ziele sind…

 Positive Körpergefühl zu vermitteln

 Tageskindern einen positiven Zugang zu Sexualpädagogik zu vermitteln

 kein Tabuthema - ich habe eine offene Haltung zu diesem Thema und

setzte mich mit den Tageskindern auseinander

Grenzverletztes Verhalten und Übergriffe

(Aus Maywald, „Sexualpädagogik in der Kita“, Herder Verlag):

wenn Tageskinder auffällig sind oder ihre Grenzen überschreiten:

1. Ich stoppe die Grenzverletzung oder den Übergriff:

„Stopp, ich möchte nicht, dass ihr das spielt!“

Ich beschreibe das Spiel und zeige null Akzeptanz.

2. Die Tageskinder befragen

Ich befrage die beteiligten Kinder und

fordere keine Entschuldigung vom übergriffigen Kind ein.

3. Das betroffene Tageskind unterstützen

Ich habe Mitgefühl, gebe Trost und biete Unterstützung an

4. Regeln für Körpererkundungsspiele in der Gruppe erläutern

Ich bespreche alle geltenden Regeln in der Kindertagesgruppe

Ich gehe auf Fragen ein und erläutere sie, ich versuche die Tageskinder vor

Grenzverletzungen zu schützen,

der Gruppe als Beruhigung und Verbeugung weiterer Übergriffe

Ich dokumentiere den Vorfall.

5. Eltern der beteiligten Kinder informieren

Ich informiere die Eltern der beteiligten Kinder.

Ich möchte, dass die Eltern der betroffenen Kinder, den Vorfall mit ihren

Kindern besprechen, sie begleiten und beobachten.

Ich biete Hilfe an, soweit es meine Kompetenzen ermöglichen.

Wiederholt sich die Situation durch das übergriffige Kind, hole ich eine

Fachberatung oder eine Fachstelle wird mit einbezogen.


VII. Wahrung der Kinderrechte

Ich als Tagespflegeperson bilde mich kontinuierlich in den Themenfeldern

Kinderrechte und Kinderschutz weiter. Zudem stehen mir meine Fachberatung der Stadt Kaarst und auch spezielle Fachkräfte als „insoweit  erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII weitergebildet haben, zur Verfügung.


VIII. Vereinbarung § 8 a Jugendamt

Ich als Tagespflegeperson habe im Sinne des § 8a SGB VIII (Kinder- und

Jugendhilfegesetz) als Erbringer von Leistungen einen besonderen

Schutzauftrag. Bei Anzeichen Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung,

Misshandlung, Missbrauch usw.) soll ich eine insoweit erfahrene Fachkraft

hinzuziehen. Diese ist beim zuständigen Jugendamt oder einer vom Jugendamt

beauftragen Stelle zu finden. Dort sind auch Notruf-Telefonnummern

eingerichtet, die jederzeit erreichbar sind.